Stellungsnahme aus der Gemeinderatssitzung vom 18.12.2023 zum Tagesordnungspunkt 8
Die UfM-Fraktion des Gemeinderats befürwortet den Kauf der genannten Grundstücke.
Begründung:
1. Innerörtliche Bebauung vor Erschließung neuer Baugebiete:
In der Vergangenheit wurden bei Diskussionen zur Weiterentwicklung der Gemeinde verschiedene Möglichkeiten eruiert. Die Argumentation ging dabei vorrangig in die Richtung, dass man, bevor neue mögliche Flächen für Baugebiete in Angriff genommen werden sollen, man vorrangig darauf achten soll, freie Flächen innerhalb des Ortes zu verdichten. Insbesondere das Gebiet „Schlosshof“ liegt hier genau in einem solchen innerörtlichen Gebiet. Somit ist es prädestiniert für eine Bebauung, wenn man den Aspekt der Weiterentwicklung unserer Gemeinde in Betracht zieht.
2. Weiterentwicklung unsere Gemeinde
Im Gegensatz zu der einen oder anderen Fraktion im Gemeinderat ist die UfM davon überzeugt, dass sich Mauer auch in Zukunft weiterentwickeln muss. Die finanziellen Mittel, die der Gemeinde zur Verfügung stehen, nehmen sukzessive über den Verlauf der Jahre ab. Nur durch das Generieren neuer Einnahmen kann mindestens der Status quo gehalten werden. Die Aufgaben, die eine Gemeinde hingegen zu stemmen hat, gehen in keinster Weise zurück, im Gegenteil, diese werden zukünftig gerade auch in finanzieller Hinsicht ansteigen. Hier sei schon allein auf den Klimawandel und die daraus resultierenden Maßnahmen zur Abwendung desselben mit einem erheblichen finanziellen Aufwand hinzuweisen. Auch die erhöhte Kreisumlage wird unseren Haushalt zukünftig belasten.
Wenn Kompensationen der Einbußen nicht möglich sind, bleibt am Ende nur den Rotstift bei den Ausgaben anzulegen. Dies wollen wir möglichst lange verhindern, da dann wohl als erstes sogenannte „freiwillige Leistungen“ in Betracht kommen. Erwähnt sei hier, dass hierunter auch unser geliebtes Hallenbad fallen könnte.
3. Gestaltungsmöglichkeiten
Allgemeiner Tenor des Gremiums ist, dass eine vollständige Bebauung des Schlosshofes verhindert werden soll.
Durch den Erwerb der Flächen hat die Gemeinde selbst die Gestaltungshoheit. Was mit und auf den Flächen passiert, ob, wie und in welchem Ausmaß eine Bebauung stattfindet hat dann die Gemeinde in der Hand.
Ein Erwerb durch z.B. einem privaten Investor könnte diesem ermöglichen nach §34 BauGB tätig zu werden. Je nach dem, könnte gemäß Abs. 3(a) sogar ein Abweichen von dem „Erfordernis des Einfügens in die Eigenart der näheren Umgebung“ möglich sein.
4. Refinanzierung
Eine Refinanzierung, bei nicht vollständiger Bebauung des Schlosshofes, nur möglich, wenn noch ein kleiner Teil der anderen Flächen zu Baugebiet wird. Der Erlös aus den umzulegenden Grundstücken aller dann zu betrachtenden Flächen und deren Verkauf refinanziert die Erwerbkosten, so dass am Ende die Gemeinde keine finanzielle Belastung aus dem Erwerb tragen muss, evtl. ergibt sich sogar noch ein Einnahmenplus für die Bilanz. Es kommt nur ein Erwerb aller angebotenen Flächen in Betracht. Ein Teilerwerb einzelner Gebiete steht einer kompensierenden Refinanzierung entgegen.
Davon ausgehend, dass es zu Wohneinheiten mit neuen Bürgern in Mauer kommt, käme aufgrund der Umlage, die die Gemeinde je Einwohner aus den Steuereinnahmen erhält, eine regelmäßige jährliche Erhöhung auf der Einnahmenseite der Gemeinde zu.
5. Verlauf
Es gab in der Vergangenheit bereits ein eindeutiges Votum des Gemeinderates an die Verwaltung die Verhandlungen bis zu einem bestimmten Kaufpreis aufzunehmen. Der heute bekannte Preis liegt nun unter dieser Obergrenze, sodass uns nicht wirklich klar ist, warum ein Teil des Gremiums sich nun an der Kaufpreissumme stört, zumal ein Konzept zur Refinanzierung vorhanden ist.
Fazit:
Die UFM-Fraktion stimmt dem Erwerb der Grundstücke zu. Die Gemeinde kann davon in Zukunft profitieren und hat selbst in der Hand wie diese Grundstücke entwickelt werden. Anzumerken ist hier, dass als Folge des Erwerbs die Beschlüsse aus den Maßnahmen zu Refinanzierung ebenfalls Zustimmung finden müssen, da sonst die finanzielle Bilanz in Schieflage gerät.